Das Problem ist, dass es dort nur einen Gehweg auf der linken Seite stadteinwärts gibt. Und der ist an seiner engsten Stelle, vor einer Gastwirtschaft, gerade einmal 60 Zentimeter breit. Barrierefrei, also dass dort etwa Rollstuhlfahrer sicher entlangfahren können, ist das nicht. Rechtlich ist ein Gehweg erst ab einer Breite von mindestens 90 Zentimetern barrierefrei. Derzeit dürfen Autofahrer in der Straße in Scheuerfelds Nordosten bis zu 50 Stundenkilometer schnell fahren. Doch, das zeigte ein Vertreter der Stadtverwaltung, müssen Autofahrer, die in solche Straßen einbiegen, den Weg bis zu einem bestimmten Punkt einsehen können. In der Von-Merklin-Straße ist das nicht der Fall. Autofahrern, die etwa aus dem Dörflesweg oder dem Tambacher Weg auf die Von-Merklin-Straße einbiegen, versperrt eben jene Gaststätte teilweise die Sicht. Laut CSU-Stadtrat Roland Eibl seien die bisherigen 50 Stundenkilometer wegen „des Bestands“ möglich gewesen. Heißt: Weil die Gaststätte in ihrer Form dort schon seit vielen Jahrzehnten steht, ist das zulässig. Nun Tempo 30 und ein auf rund 1,40 Meter verbreiterter Gehweg. Nachteil: Busse und Lkw können künftig in der dann engeren Straße nicht mehr gleichzeitig aneinander vorbeifahren, müssen anhalten und einzeln durch die neue Engstelle fahren. Buslinien werden nicht verlegt. Die Neuerung soll versuchsweise gelten, um Anwohnern zu zeigen, dass sie zu keinem Nachteil führt, bis Ergebnisse vorliegen.