Gleichzeitig kann auch die Hochdrucktherapie selbst die Entstehung eines Glaukoms fördern, heißt es seitens der Deutschen Hochdruckliga: Insbesondere Medikamente, die zu einem starken nächtlichen Abfall des Blutdrucks führen, können Sehnerv und Netzhaut schädigen. Hier braucht es eine gute Absprache zwischen Augenarzt und dem Hausarzt, um sowohl Bluthochdruck als auch Glaukom langfristig optimal zu kontrollieren, empfiehlt die Deutsche Hochdruckliga. Ebenso sollten Hausärzte ihre Blutdruckpatienten ab dem 40. Lebensjahr regelmäßig zur Glaukomvorsorge schicken.
Sehbeschwerden
Diabetes ist ebenfalls eine Volkskrankheit, die sich am Auge bemerkbar machen kann. Nach Angaben des Augenarztes Geerling schädigt die dauerhaft erhöhte Glukosekonzentration im Blut die feinen Blutgefäße im ganzen Körper, besonders bei einem medikamentös schlecht eingestellten Diabetes. Dadurch kommt es auch zu Veränderungen bei der Dichtigkeit der Gefäße der Netzhaut.
„Die Folge können Einblutungen und Ablagerungen von Abbauprodukten in dieser lichtempfindlichen Schicht sein“, erklärt Geerling. „Tritt dazu noch eine Wassereinlagerung durch die geschädigten Gefäße in der Netzhautmitte auf, kann das einen Sehverlust nach sich ziehen.“
Wichtig ist dann, die Netzhautveränderungen durch Laser oder die Injektion von gefäßabdichtenden Medikamenten zu behandeln. Gleichzeitig sollten Betroffene mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt unbedingt den Blutzucker richtig einstellen. „Dies schützt die Gesundheit des Auges, der Gefäße und des gesamten Körpers“, sagt der Ophthalmologe.
Vorsorge
Weil Krankheiten umso besser behandelt werden können, je früher sie entdeckt werden, empfehlen viele Ärzte, die Augen regelmäßig untersuchen zu lassen: ab 40 alle zwei Jahre auf den grünen Star (Glaukom) hin, ab 55 auf die altersbedingte Makuladegeneration (AMD), eine Erkrankung der Netzhaut. Liegen in der Familie bereits Augenerkrankungen vor, raten der Berufsverband der Augenärzte (BVA) und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), schon vor dem 40. Geburtstag zum Augenarzt zu gehen. Zu den Standard-Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören die Checks allerdings nicht.