Verschärfte Regeln in Coburg Erlaubt sind nur noch Treffen mit einer Person

Wegen der hohen Inzidenzwerte gilt in Coburg die 15-Kilometer-Regel. Damit sind touristische und Ausflüge zum Sport nur im Umkreis von 15 Kilometern ab der Stadtgrenze erlaubt. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Bernd Wüstneck

Wegen der steigenden Infektionszahlen gelten seit Montag verschärfte Regelungen auch in Coburg. Zum Beispiel die 15-Kilometer-Vorschrift.

 
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Coburg - Seit Montag gelten auch in Coburg verschärfte Corona-Regeln. Damit darf unter anderem ein Haushalt nur noch eine andere Person aus einem anderen Haushalt treffen. Allerdings sind die Haushalte nicht mehr auf einen festen anderen Haushalt festgelegt. „Ich möchte die Coburgerinnen und Coburger aber darum bitten, gesellschaftliche Aktivitäten bis Ende Januar zurückzufahren und sich mit so wenig wie möglich anderen Haushalten zu treffen“, sagt Oberbürgermeister Dominik Sauerteig. „Die Infektionszahlen steigen in Coburg wieder. Das liegt nach Auskunft der Experten daran, dass sich leider einige nicht oder nicht ausreichend an die Beschränkungen halten.“ Zudem bittet er, möglichst oft Masken zu tragen.

Wegen der hohen Inzidenzwerte gilt in Coburg die 15-Kilometer-Regel. Damit sind touristische und Ausflüge zum Sport nur im Umkreis von 15 Kilometern ab der Stadtgrenze erlaubt. Ein Verlassen dieses Radius ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe wie Einkäufe, Arbeiten oder Fahrt zum Lebenspartner möglich. Zudem bestehen in Coburg folgende Einschränkungen über die bayerischen Regelungen hinaus:

• Behördengänge sind nur gestattet, wenn ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist.

• Gottesdienste innen sind weiter untersagt, im Freien sind sie auf 50 Personen begrenzt.

• Versammlungen sind in geschlossenen Räumen untersagt. Im Freien sind sie auf 25 Personen und eine Dauer von 60 Minuten beschränkt.

• In Pflegeeinrichtungen herrscht FFP2-Maskenpflicht. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt.

• Bei Beerdigungen ist die musikalische Begleitung auch ohne Maske durch eine Einzelperson mit großem Abstand (fünf Meter) erlaubt.

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