Versuchter Millionenbetrug Tod in Ostsee vorgetäuscht - Staatsanwältin fordert mehrjährige Haft

red/
Der vorgetäuschte Tod eines Mannes in der Ostsee sollte Millionen einbringen (Symbolbild). Foto: dpa/Christian Charisius

Sein vorgetäuschter Tod auf der Ostsee sollte Millionen einbringen. Aber die Sache ging gründlich schief. Jetzt plädierten Staatsanwältin und Verteidiger. Knackpunkt: Machten sich die Angeklagten strafbar?

 
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Kiel - Im Prozess um einen versuchten Millionenbetrug durch einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag mehrjährige Haftstrafen gefordert. Der 53-jährige Angeklagte und seine gleichaltrige Frau hätten sich „gemeinschaftlich als Mittäter handelnd des versuchten Versicherungsbetrugs schuldig gemacht“, sagte Staatsanwältin Lethicia Miske vor dem Kieler Landgericht. Die Tat wertete sie als besonders schweren Fall und beantragte für den Angeklagten vier Jahre Haft und für seine Frau zwei Jahre und zehn Monate.

Das Ehepaar und die Mutter des Mannes schlossen laut Anklage insgesamt 14 Unfall-, Risiko- und Lebensversicherungen ab, um im Todesfall des Angeklagten 4,1 Millionen Euro zu kassieren. Der 53-Jährige habe wie gemeinsam geplant Anfang Oktober 2019 seinen angeblichen Tod in der Ostsee durch ein Motorboot-Unglück inszeniert. Das Ziel des arbeitslosen Akademikers: Die Millionen sollten ihn aus seiner finanziell absolut desolaten Lage befreien und der Familie ein luxuriöses Leben ermöglichen.

Auf dem Dachboden hinter Kisten gefasst

Während seine Frau mit Polizei und Versicherungen Kontakt aufnahm,  versteckte sich der Mann mit der deutschen und der amerikanischen Staatsbürgerschaft monatelang, erst in Hamburg und dann im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt (Niedersachsen). Dort wurde er Anfang Mai 2020 auf dem Dachboden hinter Kisten gefasst - sein Ehering blitzte im Schein einer Taschenlampe der Polizei auf.

Der Tatplan ging aber gründlich schief. Er war „dilettantisch und musste ständig nachgebessert werden“, stellte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer fest. Die Ermittler schöpften früh Verdacht und ein Gutachter stellte Manipulationen am gesunkenen Motorboot des 53-Jährigen fest, das bei Kiel gefunden wurde. Außerdem zahlten die Versicherungen nicht sofort, als die Ehefrau die Polizeimeldung einreichte, man hielte ihren Mann für tot.

„Die Angeklagten gingen davon aus, dass die einfache Todesmeldung ausreichen würde, um das Geld zu erhalten“, sagte die Staatsanwältin. Genau dies sei der „Knackpunkt des Verfahrens“. Die Angeklagten hätten „unmittelbar zur Tatverwirklichung angesetzt“, als sie die Todesmitteilung in der Überzeugung an die Versicherungen schickten, dass diese ohne weitere Prüfungen oder Nachfragen zahlen würden. Doch die Versicherungen forderten unter anderem die Todesurkunde eines Amtsgerichts ein, was eine Auszahlung mindestens sechs Monate verzögern würde.

Urteil soll am Donnerstag verkündet werden

Für die Verteidiger Haylar Güler und Thomas Görtzen blieben die Angeklagten dagegen in Vorbereitungshandlungen stecken, als sie den Tatplan schmiedeten und Ermittler und Versicherungen täuschten. Sie hätten bei der Todesmeldung an die Versicherung nicht mit der direkten Auszahlung der Millionen gerechnet und hätten sich somit nicht strafbar gemacht. Daher beantragten sie Freispruch.

Das Gericht will das Urteil an diesem Donnerstag (14.30 Uhr) verkünden. Die Kammer hat aber im Vorfeld Zweifel an der Schuld der Angeklagten erkennen lassen. Sie hatte den Haftbefehl gegen den 53-Jährigen mit der Begründung aufgehoben, es liege kein dringender Tatverdacht vor. Das Oberlandesgericht sah das allerdings anders und setzte den Haftbefehl auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder in Kraft.  

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