Verwaltungssenat Coburg beschließt Böller-Verbot

Yannick Seiler

Raketen und Knallartikel sollen zu Silvester nicht gezündet werden dürfen. Wo, das haben nun Stadträte entschieden.

Feuerwerk explodiert vor der Veste. Wie schon vergangenes Jahr bleibt es auch heuer in einem bestimmten Gebiet verboten. Foto: Patricia Fitz

Coburg - Die Mitglieder des Verwaltungssenats waren sich einig: In der Innenstadt sollen zum Jahreswechsel weder Raketen noch Batterien und Knallartikel die Nacht erleuchten. Einstimmig haben sie während ihrer Sitzung am Montag die Stadtverwaltung beauftragt eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik zu erlassen. Laut Beschlussvorlage soll das Verbot in der Innenstadt gelten. Heißt, von der Itz bis zum Hofgarten und von der Heiligkreuzkirche bis zum Anger samt Schlossplatz, Arkaden und Marktplatz. Man wolle das Verbot „großflächig auslegen“, sagte Volker Backert, seit Dezember stellvertretender Leiter des Ordnungsamts. Zeitlich ist es auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt.

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Durch das Verbot sollen laut Backert risikobehaftete Kontakte reduziert werden. Zudem möchte man einer „unnötigen Gruppenbildung im Interesse eines effektiven Infektionsschutzes“ zuvorkommen, heißt es in der Vorlage. Weiter sollen Notfallambulanzen entlastet werden. „Jedes Bett zählt bekanntlich“, sagte Backert. Das Verbot sei demnach eine große Einschränkung für die Bürger. Deswegen sei es ein Thema für den Verwaltungssenat, ergänzte Backert und bat um „grünes Licht“.

Keine negativen Erfahrungen

Die Mitglieder des Gremiums stimmten dem Vorhaben zu. „Ich bin für ein allgemeines und immer gültiges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk“, sagte Grünen-Stadträtin Melanie Becker. Sie freue sich über den Vorschlag. Individuelle Interessen müssen laut Vorlage wegen der Pandemie gegenüber dem öffentlichen Interesse an einem effektiven Infektionsschutz zurückstehen.

Jürgen Heeb, Fraktionsvorsitzender von Pro Coburg, sprach sich ebenfalls für das Verbot aus. Auf seine Frage hin, ob man vergangenes Jahr Probleme durch die Einschränkung erhalten habe, sagte Backert, man habe keine negativen Erfahrungen gemacht. Vergangenes Jahr galt ebenfalls wegen der Pandemie ein Böller-Verbot. Rechtsgrundlage dafür war die damals geltende bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Noch warte man auf die „landesrechtliche Ermächtigung“, sagte Backert. Vergangenes Jahr sei sie demnach am 15. Dezember erlassen worden. Laut Backert müssten Kommunen Verbotszonen individuell festlegen. Er erwartet, dass wegen der „dramatischen aktuellen Entwicklung“ der Pandemie auch heuer die Kreisverwaltungsbehörden bald infektionsschutzrechtlich dazu ermächtigt werden. Anfang Dezember hatte die Staatsregierung einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz folgend den Verkauf von Silvesterfeuerwerk verboten. Bayreuth etwa hat im November ein Böller-Verbot im Zentrum erlassen.