Vor Gericht Eberner „Spaziergang“ mit Folgen

Helmut Will

Mit Beleidigungen bedachte die 37-jährige Teilnehmerin einer Veranstaltung gegen die Coronamaßnahmen in Ebern die eingesetzten Polizeibeamten. Das hat nun ein Nachspiel vor Gericht.

Polizeibeamte mussten sich bei einer Corona-Demonstration in Ebern Anfang des Jahres beleidigen lassen. Eine 37-Jährige stand dafür nun vor Gericht. Foto: NP Archiv/Christian Licha

Es war eine ganz normale Personenkontrolle, die Beamte der Polizei am 12. Januar 2022, nach einer Coronademonstration in Ebern am Friedhof beziehungsweise an der dortigen Eiswiese durchführten. Eine 37-jährige Frau aus dem nördlichen Landkreis widersetzte sich dieser Kontrolle verbal, wollte weggehen, provozierte die Polizei, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung sagte und beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten. Dafür erhielt sie nun vor dem Amtsgericht in Haßfurt eine Geldstrafe.

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Fünf Polizeibeamte der Polizeiinspektion (PI) Ebern sowie zwei Unterstützungskräfte aus Oberfranken hatten Strafantrag wegen Beleidigung gestellt und sagten gemeinsam mit einem Sachbearbeiter der PI Ebern vor Gericht aus. Was war geschehen? Die eingesetzten Beamten hatten vom Einsatzleiter an besagtem Abend den Auftrag erhalten, sich am Friedhof in Ebern umzusehen, da sich dort Personen aufhalten sollen – eine Präventivmaßnahme, um möglichen Straftaten vorzubeugen. Ein Beamter aus Hof schilderte, dass er mit seiner Gruppe den Friedhof abgesucht habe und Personen, die sich hinter einen Grabstein verborgen gehalten hatten, geflüchtet seien.

Handyaufnahmen und Widerstand

Diese Gruppe, bestehend aus mehreren Personen, darunter die Angeklagte, konnte gestellt werden. Weitere Polizeikräfte kamen hinzu. „Die Angeklagte pöbelte ständig herum, wollte flüchten, sie musste mit geringer körperlicher Gewalt daran gehindert werden“, so der Zeuge. Das Gericht merkte hier an, dass auch der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegeben sein könnte. Es fielen von ihr die Worte „Söldnertruppe, Lappen und Luschen“, so der Polizist, der die Angeklagte „ganz sicher“ erkannte, wie er sagte. Auch die weiteren Zeugen erkannten die Angeklagte als diejenige, die am Tattag die Beleidigungen aussprach und auch den Satz gebrauchte: „Unsere Grenzen sind offen, was macht ihr hier, warum seid ihr nicht an der Grenze?“ Auch sei die Angeklagte gehindert worden, mit ihrem Handy Aufnahmen zu fertigen.

Die Angeklagte hatte, wie sie selbst angab, in Ebern als Verantwortliche Coronademonstrationen angemeldet. Verteidigerin Brigitte Drews brachte schließlich einen Beweisantrag ein. Es sollte eine Videoaufnahme, welche die Angeklagte auf ihrem Handy hatte, gehört werden. Hier wies der Richter darauf hin, dass es eine Straftat sein könne, wenn man unberechtigt Aufnahmen fertige. „Ich habe das nicht absichtlich aufgenommen, die Aufnahme wurde wohl gestartet, als mir das Handy aus der Hand geschlagen wurde“, so die Angeklagte. Auf der Aufnahme war unter anderem zu hören, wie ein Polizeibeamter die Angeklagte aufforderte, die Beleidigungen zu unterlassen.

„Wie ein Überfall“

Die Staatsanwältin plädierte dann auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro für die nicht vorbestrafte Angeklagte. Die Verteidigerin hingegen bedauerte, dass es zu keiner Einstellung des Verfahrens kam. Es sei keine Beleidigung im klassischem Sinn gewesen und insgesamt gebe es Zweifel, ob sich alles so zugetragen habe. Sie beantragte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen. In ihrem Schlusswort sagte die Angeklagte, dass sie sich nicht schuldig fühle. Es sei für sie wie ein Überfall gewesen und sie habe selbst gegen einen Polizeibeamten Anzeige erstattet. „Ich will hier eigentlich mit einem Freispruch raus gehen“, so ihr letztes Wort.

Das Gericht verurteilte die Angeklagte schließlich zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 700 Euro, und zur Übernahme der Verfahrenskosten. Richter Patrick Keller ließ keinen Zweifel daran, dass die Beleidigungen so stattgefunden haben. Es gebe keinen Grund, den Aussagen der Polizeibeamten nicht zu glauben. Auch habe die Angeklagte provoziert. „Man muss Polizeibeamten, die in schwierigen Zeiten Dienst leisten, den entsprechenden Respekt entgegen bringen“, so Keller: „Es ist nicht zu dulden, dass Amtsträger in Ausübung ihres Dienstes Beleidigungen hinnehmen müssen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.