In einer verzwickten Situation befindet sich ein lediger 26-jähriger Coburger, dem im Juli 2023 ein Strafbefehl wegen Beleidigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses ins Haus flatterte. Gegen diesen legte er Einspruch ein und fand sich jetzt vor dem Amtsgericht Coburg wieder.
Obszönes Verhalten Prozess in Coburg muss ausgesetzt werden
Martin Rebhan 01.05.2024 - 12:00 Uhr