Am Dienstagvormittag musste sich der Freistaat Bayern, vertreten durch Vertreter des Kronacher Landratsamts, vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht verantworten. Klägerin war eine Frau aus dem Rodachtal. Sie wendete sich gegen zwei Bescheide des Veterinäramts aus dem Jahr 2021. Im ersten war sie aufgefordert worden, Missstände bei der Haltung ihrer zwei Pferde zu beheben, bei beiden Hufpflege durchzuführen zu lassen und den älteren Wallach bei einem Tierarzt vorzustellen. Nachdem sie nicht nachweisen konnte, dass sie diesen Auflagen nachgekommen war, erging ein zweiter Bescheid, in dem sie zur Abgabe der Tiere verpflichtet wurde. Im Februar 2022 wurde die Stute schließlich abgeholt, der Wallach musste noch zuvor wegen einem gebrochenen Bein eingeschläfert werden.