Vor Polizei davongerast Biker muss hohe Strafe zahlen

Mathias Mathes

Weil er mit Tempo 240 vor der Polizei floh, steht ein Motorradfahrer vor Gericht. Nicht zum ersten Mal.

 
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  Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

März 2021: Erst in Lichtenfels, dann auf der Autobahn kommt es zum ungleichen Duell Superbike gegen Streifenwagen. Mit halsbrecherischem Tempo flieht der Motorradfahrer vor der Polizei. Das juristische Nachspiel endet erst am Montag am Landgericht Coburg.

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„Ich hatte eine Panikreaktion“, so der geständige Biker gegenüber Richterin Karolin Lindner. Er habe zwei Bier getrunken und deswegen um seinen Führerschein gefürchtet. Die „Panikreaktion“ hatte ihm bereits Führerscheinentzug und Geldstrafe, verhängt vom Amtsgericht Lichtenfels, eingebracht. Gegen das Urteil legte er Berufung ein. Es gehe um die rechtlichen Folgen, nicht um den Fall an sich, so Verteidiger Ralph Pittroff. Die Raserei, noch in erster Instanz bestritten, gebe sein 51-jähriger Mandant mittlerweile zu.

Unbestritten also ist vor etwas mehr als einem Jahr folgendes passiert: Am Bahnhof in Lichtenfels fällt einer Streifenwagenbesatzung ein Motorrad ins Auge. Das Kennzeichen sei so angebracht gewesen, dass es relativ schwer abzulesen gewesen sei, so der Fahrer des Polizeiwagens bei der Berufungsverhandlung. Die Beamten entscheiden sich für eine Routinekontrolle. Dies signalisieren sie dem Fahrer. Der 51-jährige gebürtige Lichtenfelser, der jetzt im Landkreis Coburg lebt, denkt jedoch nicht daran anzuhalten. Vielmehr beschleunigt er noch in Lichtenfels seine Maschine auf etwa 100 Stundenkilometer, während die Beamten mit Blaulicht und Martinshorn folgen.

Die Verfolgungsjagd führt auf die Autobahn A 73 in Richtung Coburg, wo der Beschuldigte voll aufdreht. Sein Motorrad hat 200 PS, in den Zulassungspapieren ist eine Höchstgeschwindigkeit von 285 Stundenkilometern angegeben. „Der Flüchtige hat auf 240 Sachen beschleunigt, da sind wir nicht mehr nachgekommen“, so der Polizist im Zeugenstand. Das Kennzeichen konnten sich die Beamten dennoch merken, sodass der Fahrer des Superbikes bald ermittelt werden konnte. Nach den Worten des Polizisten herrschte während der Verfolgung über eine Distanz von rund acht Kilometern am frühen Nachmittag relativ wenig Verkehr. Richterin Lindner glaubt, dass es diesem Umstand zu verdanken sei, dass nicht andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen wurden. „In der Raserei steckt ein hohes Gefährdungspotenzial“, betont Staatsanwalt Christopher Rosenbusch. Der 51-Jährige zeigt sich reumütig. „Es tut mir leid, wie alles gelaufen ist.“

Allzu viel erreicht hat der 51-Jährige mit Berufung und Geständnis nicht. Die Richterin verurteilt ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. In erster Instanz waren es lediglich 200 Euro mehr. Und während das Gericht in Lichtenfels den Führerscheinentzug für ein Jahr anordnete, sind es jetzt neun Monate. Lindner betont in ihrer Urteilsbegründung, dass das Geständnis weniger Gewicht habe, sei es doch recht spät gekommen.