Vorsicht im Itzgrund In diesen Orten ist Wasser abzukochen

Vorsicht in Herreth, Lahm und Pülsdorf – das Trinkwasser in diesen Itzgrund-Dörfern ist vor dem Genuss unbedingt abzukochen, rät das Landratsamt Coburg. Betroffen sind auch mehrere Orte im Landkreis Lichtenfels. Und das sind die Gründe.

 
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Im Trinkwasser der Banzer Gruppen wurden Bakterien festgestellt. Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

„Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt“, erklärt das Landratsamt Lichtenfels. Das Leitungswasser auch im Bereich der Ortschaften Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof und Kloster Banz darf darf deshalb ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.

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Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Zweckverband Banzer Gruppe eingeleitet. Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:– Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.– Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.– Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.– Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.– Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen sechs und zehn Tagen. Es werde eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebe.

Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe, zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.

Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.