Wahlkampf Coburg: Schockierende Wahlplakate

Satirische Wahlwerbung oder Gewaltaufruf? Die Meinungen der Vestestädter gehen bei diesem Wahlplakat weit auseinander Foto: Lukas Schäfer

Mit der Wahlwerbung „Nazis töten“ sorgt Martin Sonneborns „Die Partei“ für großes Kopfschütteln.

 
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Coburg - In der Fußgängerzone tummeln sich kurz vor der Bundestagswahl wieder zahlreiche Wahlplakate. Doch diese neue Wahlwerbung spaltet aktuell die Meinungen der Vestestädter. Dabei geht es um die heißdiskutierte Frage: Was darf Satire?

Im Raum steht dabei der Vorwurf zur Anstiftung einer Straftat. Am Mittwochabend haben Mitglieder der Partei „Die Partei“ ihre Wahlplakate in der Innenstadt verteilt. Die Mitglieder der von Martin Sonneborn gegründeten Partei sehen sich selbst als satirische Spaßpartei an. Die unterschiedlichen Plakate lassen sich auch als eindeutige Satire verstehen. Bis auf eins: „Nazis töten“ ist dort in weißer Schrift auf rotem Grund zu lesen.

Nun sind politische Angriffe im Wahlkampf ein beliebtes und altbekanntes Stilmittel. Allerdings lässt sich im vorliegenden Fall schon fast von einem Gewaltaufruf sprechen. Das Parteibündnis geht bei der Gestaltung seines Plakates äußerst geschickt vor, erklärt Staatsanwalt Christopher Rosenbusch: „Solche Plakate sind so gestaltet, dass sie verschiedene Interpretationen zulassen. Das ist wahrscheinlich auch so gewollt. Die Botschaften sind so beschaffen, dass sie bewusst provozieren, rechtlich aber fast immer gerade noch so in Ordnung sind.“

Auch die Coburger Polizei reagiert auf die Parteiwerbung besorgt. „Bislang hatten wir noch keine vergleichbaren Fälle. Die Botschaft der Wahlwerbung kann durchaus als Straftat missverstanden werden“, bestätigt Pressesprecher Stefan Probst.

Sonneborn selbst, der es durch seine provokanten Aktionen sogar bis ins Europäische Parlament geschafft hat, sieht seine Wahlwerbung nicht als „Mordaufruf“, sondern als Feststellung. Die Wahlplakate in der Vestestadt sind auch keine einmalige Aktion des Bündnisses. Bereits in der vergangenen Woche hatten Parteianhänger die Innenstadt von Wolfratshausen in Niederbayern mit den gleichen Wahlplakaten versehen. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf leitete Untersuchungen ein.

Dabei kam es besonders auf die gewählten Satzzeichen auf dem Plakat an. Da hinter dem Schriftzug „Nazis töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen folgt, fällt die Aussage laut Staatsanwaltschaft in den Bereich der Meinungsäußerung. Sie fordert nicht zur Handlung auf. Die Aussage „Nazis töten“ entbehre zwar nicht „einer gewissen Zweideutigkeit“ – doch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs liege „eine Deutung im Sinne einer straflosen Äußerung nahe“.

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