Nur wie? Ein Vorschlag der Union ist das sogenannte Grabenwahlrecht. Dabei wird die Hälfte der Sitze an direkt gewählte Wahlkreissieger vergeben, die zweite Hälfte geht gemäß Zweitstimmenergebnis an Listenkandidaten. Die Mandatsvergabe erfolgt völlig getrennt voneinander. Ein Verrechnen der Direktmandate bei der Sitzverteilung nach den Zweitstimmenanteilen gibt es nicht. Dies begünstigt die stärkste politische Kraft - also nach den aktuellen Umfragen AfD und Union.
Die Union kann sich auch eine Neuauflage des 2020 mit der SPD beschlossenen Wahlrechts vorstellen. Dabei wurde ein Ausufern der Größe des Bundestags begrenzt, indem drei Überhangmandate unausgeglichen blieben - rechtlich möglich wären bis zu 15. Zudem sollte in einem zweiten Schritt die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 verringert werden.
Wahlrechtsexperte sieht keine Chance für Vorschläge
Die Idee eines Grabenwahlrechts entsetzt den Wahlrechtsexperten Robert Vehrkamp geradezu. Denn es würde für die AfD wie ein Booster wirken. "Ich halte ein Grabenwahlsystem in der jetzigen polarisierten Situation des Parteiensystems für vollkommen unverantwortlich."
Und dass sich die SPD wieder auf unausgeglichene Überhangmandate einlässt, kann sich der am Zentrum für Demokratieforschung der Leuphana Universität Lüneburg lehrende Professor kaum vorstellen. "Warum soll denn die SPD dieses Thema wieder auf den Tisch legen – in einer Situation, in der sie bis auf weiteres keinerlei Aussichten hat, selbst Überhangmandate zu erzielen?" Zudem wäre mit diesem System die Größe des Bundestags bei jeder Wahl unkalkulierbar. "Das wäre ein Vabanquespiel."
Wie geht es weiter? Die Wahlrechtskommission habe ihre Arbeit erledigt, sagt Fechner. "Jetzt müsste der Koalitionsausschuss entscheiden, ob und wie das Wahlrecht geändert wird."