Wegen FFP2-Masken Droht den Bartträgern die Rasur?

Dieses Bart-Prachtexemplar verträgt sich leider so gar nicht mit FFP2-Masken ... Foto: Franziska Kraufmann dpa/lsw

In Bayern gilt seit Montag die Pflicht, beim Einkaufen im Supermarkt oder bei einer Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr eine FFP2-Maske zu tragen. Der Grund ist einfach, FFP2-Masken schützen – anders als die weitverbreiteten Stoff- oder OP-Masken, nicht nur andere Menschen, sondern auch den Träger. Wenn sie richtig angelegt sind. Und hier beginnt für den bärtigen Teil der bayerischen Bevölkerung das Problem.

 
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