Dort fanden sie jedoch nur einen Kollegen des Anwalts des Geschädigten vor. Dieser berichtete, dass der 63-Jährige verzweifelt darum gebeten habe, eingelassen zu werden. „Bitte, bitte, bitte lassen Sie mich rein“, habe er gefleht. Als er dem Anwalt von der Entführung berichtet hatte, konnte der die Geschichte nach eigenem Bekunden erst gar nicht recht glauben. Er habe diverse Erfahrungen mit Menschen mit Verfolgungswahn, so der Zeuge. Doch nach und nach sei deutlich geworden, dass sein Besucher Schlimmes erlebt haben musste. „Er hatte wirklich Todesangst“, so der Eindruck, den der Anwalt von dem 63-Jährigen hatte. Seine Entführer würden ihn umbringen, wenn er unverrichteter Dinge die Kanzlei verlasse.
Derweil wartete der Angeklagte K. vor der Tür der Kanzlei. Der Zeuge hielt das mit seiner Handykamera fest. Er sollte vergeblich warten, war doch das versprochene Geld nicht bei den Anwälten hinterlegt. Der Jurist rief die Polizei. Zwei Streifenbeamte stellten den vor der Tür wartenden K. zur Rede. Der habe bereitwillig seine Personalien angegeben und den 63-Jährigen einen Betrüger, gegen den bereits ermittelt werde, genannt. Bald war es jedoch K. selbst, gegen den sich strafrechtliche Ermittlungen richteten.