Weideprojekt in Mitwitz BBV kritisiert Aussagen der Vogelschützer

Konventionelle Tierhaltung produziere nur Sondermüll. Das hat LBV-Mann Ulrich Münch behauptet. Der Obmann der Bauern lässt das nicht auf seiner Branche sitzen – und wendet sich gegen eine Ausgrenzung.

Die Angusrinder von Heinrich Bauersachs (links) weiden in Horb auf den Flächen. Mit im Bild stellvertretende Landrätin Edith Memmel, LBV-Vorsitzender Ulrich Münch, Bürgermeister Oliver Plewa und Biodiversitätsberater Markus Martini. Eine Äußerung von Ulrich Münch ist Erwin Schwarz, Kronacher Obmann des Bauernverbandes, sauer aufgestoßen. Foto: Maria Löffler

Kronach - Der Kronacher Bauernverband (BBV) reagiert mit einer Stellungnahme auf den NP-Bericht „Grasender Fortschritt“ vom 25. August. „Die Diskussion um die Landwirtschaft und deren verschiedene Bewirtschaftungsweisen ist nicht neu. Insbesondere konnte der Bayerische Bauernverband in der Vergangenheit bedauerlicherweise feststellen, dass einige Parteien und NGOs diese Diskussion nur zu gerne befeuern und eine Art ‚Schwarz-Weiß-Malerei’ betreiben, mit dem teilweise offensichtlichen Versuch, eine Spaltung der Landwirtschaft herbeizuführen“, teilt Obmann Erwin Schwarz darin mit. Die Aussage des LBV-Vorsitzenden Ulrich Münch, wonach die konventionelle Tierhaltung nur Sondermüll produziere, zeige das leider nur zu deutlich. „Auch weitere Aussagen dienen nur der Diffamierung landwirtschaftlicher Familien. Im Gegensatz hierzu steht der Bayerische Bauernverband für die gesamte heimische Landwirtschaft und stemmt sich vehement gegen diese Art der Ausgrenzung einzelner Wirtschaftsweisen, da jede ihren Platz und ihre Berechtigung hat“, so Schwarz.

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An hohe Standards gebunden

Jede aktuell im Landkreis Kronach vorzufindende Bewirtschaftungsart sei ohnehin an die Einhaltung hoher gesetzlicher Umweltstandards gebunden. So müsse jeder beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten antragstellende Landwirt die Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz einhalten. Diese sogenannten „Cross Compliance“-Verpflichtungen umfassen laut Schwarz zahlreiche hochwirksame Vorgaben für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand und Regelungen zu den Anforderungen an die Betriebsführung, insbesondere zum Tier-, Pflanzen- und Umweltschutz. „Konkret heißt das, dass Standards wie Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung, Anforderungen an die Bodenbedeckung, Praktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion, Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden, keine Beseitigung von Landschaftselementen, Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen, Einhaltung der Regelungen zum Pflanzenschutz, Einhaltung der Anforderungen nach Tierschutzgesetz und Tierschutz, Nutztierhaltungsverordnung, Bienenschutz etc. ohnehin von jedem Landwirt beachtet und eingehalten werden müssen und zwar völlig losgelöst von der Bewirtschaftungsweise des jeweiligen Betriebes.“ Hinzu kämen die Vorgaben des bayerischen Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen“. Damit könne jedem der vor Ort wirtschaftenden Betriebe attestiert werden, dass dessen landwirtschaftliche Tätigkeit auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz ausgelegt ist.

Anreize statt Hetze

„Der Freistaat Bayern unterstützt seit vielen Jahren sehr erfolgreich auf freiwilliger Basis die Ausweitung von Bewirtschaftungsweisen, beispielsweise über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm. Mit Anreizen fördert man nachhaltig und erzielt bessere Ergebnisse als mit Ausgrenzung und Hetze, wie es Herr Ulrich Münch leider sehr deutlich und unmissverständlich betreibt“, erklärt der BBV-Obmann.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre habe gezeigt, „dass die Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern sich sinnvoll und notwendig ergänzen“. Ein Land wie Deutschland benötige Lebensmittel für seine Bürger und einzelne Bewirtschaftungsformen alleine könnten den Bedarf nicht decken. Daher betont Schwarz abschließend: „Die Ausgrenzung einzelner war niemals und kann niemals die Lösung sein. Das sollten sich auch ideologisch getriebene Menschen wie Herr Münch und seine Organisation, die er vertritt, und alle anderen Nicht-Regierungsorganisationen und Parteien, die in dieselbe Kerbe schlagen, zu Herzen nehmen.“ red