Die Brüder im Alter von 17 und 23 Jahren waren mit ihren Hoverboards auf öffentlichem Verkehrsgrund unterwegs, berichtet die Polizei am Donnerstag. Und genau das war das Problem: Weil die Boards schneller als 6 km/h fahren können, gelten sie nicht mehr als Spielzeug und wären damit von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen. Deshalb wäre eine Zulassung und Versicherung der Geräte erforderlich gewesen, heißt es bei der Polizei. Außerdem sei dann auch ein Führerschein erforderlich.