Die Angaben über die im Internet angebotenen Artikel müssen korrekt sein. Zudem dürfen Fotos und Produktbeschreibungen aus Urheberrechtsgründen nicht einfach von den Seiten der Hersteller kopiert werden. Deshalb besser eigene Fotos machen und eigene Texte schreiben.
TAUSCHEN
Im Internet gibt es auch Tauschplattformen - dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Beliebt bei vielen ist auch das sogenannte Schrottwichteln - was nicht mehr gebraucht wird, wird verpackt und in größerer Runde gegen ein anderes Präsent getauscht.
VERSCHENKEN
Wer sein Geschenk nicht mag, kann es auch einfach bei der nächsten Gelegenheit weiter verschenken. Vielleicht löst das Präsent dann ja echte Freude aus. Das geht natürlich auch online - viele Portale bieten die Option an, die Ware kostenlos abzugeben.
SPENDEN
Wer mit seinem ungeliebten Weihnachtsgeschenk etwas Gutes tun will, kann die Ware spenden. Organisationen wie Oxfam verkaufen die Sachen weiter und helfen damit bedürftigen Menschen. Sie nehmen beispielsweise Kleidung, Bücher oder Spiele; wichtig ist, dass die Ware nicht beschädigt oder dreckig ist. Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen in soziale oder Entwicklungsprojekte.
FEHLERHAFTE GESCHENKE
Mangelhafte oder beschädigte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab Kauf mit Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht kürzer sein. Die Verbraucherzentralen bieten online einen kostenlosen Umtausch-Check: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung, die beantwortet, ob Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur oder ein Ersatzprodukt von Verkäufer oder Hersteller besteht oder ob man das Produkt zurückgeben und sein Geld zurückverlangen kann. Die Seite ist zu finden mit dem Suchwort „Umtausch-Check der Verbraucherzentralen“.