Weißenbrunn Lernershaus wird teurer als geplant

Karl-Heinz Hofmann
Am Lernershaus werden umfangreiche Arbeiten nach Vorgaben des Denkmalschutzes getätigt, die von außen wegen der Einrüstung kaum einsehbar sind, aber noch länger andauern werden. Das Bild zeigt Bürgermeister Jörg Neubauer mit Bauamtsleiterin Tanja Renner Foto: /Karl-Heinz Hofmann

Am Weißenbrunner Gemeindezentrum tut sich einiges. Die teure Heizung gefällt aber nicht jedem. Der Gemeinderat gibt grünes Licht für einen Bürgersolarpark.

 
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In der Sitzung am Dienstag hat sich der Weißenbrunner Gemeinderat mit der Revitalisierung des Lernershauses zum Gemeindezentrum am Brunnen in Weißenbrunn befasst. Er vergab die Arbeiten für Heizung, Sanitär und Lüftung an die Firma Griebel Heizungsbau in Lauscha. Die Firma hatte das wirtschaftlich günstigste Angebot zum Preis von 85 896 Euro abgegeben.

Heinz Roth (FW) fragte nach, ob man eine Photovoltaikanlage in Erwägung gezogen habe. Er monierte außerdem, dass es sich bei dem Projekt um eine teure Angelegenheit handelt. Ursprünglich sei von einem fünfstelligen Betrag als Beteiligung der Gemeinde geredet worden: „Schon jetzt sind wird aber sechsstellig.“

Denkmalgeschützt

Carolin Zipfel-Kempf (SPD), die zugleich Vertrauensfrau der evangelischen Kirchenverwaltung ist (die evangelische Kirche ist an dem Projekt beteiligt), informierte, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt: „Dafür wird keine Erlaubnis für Photovoltaikanlagen gegeben.“ Bürgermeister Jörg Neubauer (SPD) hoffte, dass sich hier seitens des Denkmalschutzes die Einstellung irgendwann ändern werde. Zur Kostensituation meinte der Rathauschef, dass man gerade beim Heizungsbau im Kostenrahmen liege. Neubauer: „Dass bei einem solchen Projekt, das sich über Jahre hinzieht, zur heutigen Zeit auch Kostensteigerungen eintreten können, sollte sich allgemein herumgesprochen haben.“ Er sehe auch keine Möglichkeit, dem auszuweichen. Außer man würde den Bau einstellen, was aber seiner Meinung nach nicht sinnvoll ist. Für die Auftragsvergabe stimmten alle anwesenden Räte, außer Heinz Roth.

Laut Jörg Neubauer war es von vornherein jedem bewusst, dass an denkmalgeschützten Gebäuden auch Überraschungen während der Baumaßnahme auftauchen können, die zusätzliche Kosten verursachen. Auf Nachfrage dieser Zeitung teilt der Bürgermeister mit, dass eine Gesamtkostenschätzung aufgrund der derzeitigen Situation ebenfalls nicht möglich sei, da es erhebliche Kostenschwankungen gebe. Bei der aktuellen Ausschreibung Sanitär, Heizung und Lüftung habe man aber erstmals bessere Preise erzielen können als bei der Kostenschätzung.

Bürgersolarpark kommt

Der Gemeinderat stimmte auch der Einleitung eines Bauleitverfahrens für einen Bürgersolarpark bei Wildenberg zu. Bürgermeister Jörg Neubauer bat ausdrücklich darum, dass kein Bürgerentscheid durchgeführt werde. Er habe im Vorfeld nach mehreren Veröffentlichungen und öffentlichen Versammlungen alle demokratischen Mittel und Wege zur Bürgerinformation und Anhörung ausgenutzt, sodass man guten Gewissens das Bauleitverfahren in Auftrag geben könne. Es sei erfreulich, so Bürgermeister Neubauer, dass die Bürger verstanden hätten, ohne erneuerbare Energien komme man nicht weiter. Das habe er in zahlreichen Gesprächen erfahren.

Günther Oßwald (SPD) hielt es für vernünftig und sinnvoll, auf einen Bürgerentscheid zu verzichten. Dieser sei langwierig und das Projekt sei viel zu wichtig, um es nochmals auf die lange Bank zu schieben. Dritte Bürgermeisterin Ruth Tölg (SPD) konnte dem nur zustimmen: „Ich habe bisher nur Positives gehört. Die Leute fragen sogar schon, wann es denn losgeht.“ Alexander Bauer (CSU) meinte, über das geplante Projekt sei ausreichend informiert worden. Daher habe es wohl auch bisher keine Beschwerden gegeben und es seien auch keine zu erwarten.

Der Gemeinderat hat zudem eine neue Hebesatz-Satzung verabschiedet. Grund dafür war ein Beschluss in der Sitzung vom 22. März. Damals wurde aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes die Erhöhung der Grundsteuer B um zehn von Hundert auf 360 von Hundert beschlossen. Dies wurde mit Beschluss der neuen Hebesatz-Satzung, die ab 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, nun auch formell besiegelt.

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