Weitramsdorf Immer noch Streit um die Strabs

Im Januar 2018 machten zahlreiche Hausbesitzer gegen die Straßenbaubeitragssatzung mobil. Eigentlich dachte man, das Thema habe sich erledigt. Ein Irrtum, wie sich jetzt herausstellt. Foto: picture alliance / Nicolas Armer/dpa/Nicolas Armer

Eine Anwohnerin soll rund 32 000 Euro für Straßenbaumaßnahmen zahlen. Mit dem Fall beschäftigte sich nun das Verwaltungsgericht.

 
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Weitramsdorf - Seit 2019 streitet die Gemeinde Weitramsdorf vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit einer Anwohnerin um die Zahlung eines Straßenausbaubeitrages. Eingefordert sind gut 32 000 Euro; das jedoch will die Grundstückseigentümerin nicht akzeptieren. Um gegen die Abgabe vorzugehen, hatte sie daher vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht und gleich mehrere Punkte bei der Beitragsfestsetzung gerügt. Nun hat das Gericht am Mittwoch zum ersten Mal in öffentlicher Sitzung getagt. Noch allerdings sei die Sache nicht entscheidungsreif, wie Vorsitzender Richter Philipp Hetzel, Pressesprecher des Gerichts, auf Anfrage der Neuen Presse mitteilte.

Die Klägerin ist die Teileigentümerin eines 5000 Quadratmeter großen Grundstückes. Mit ihrer Klage rügte sie unter anderem Fehler bei der Anlagenbildung, der Einordnung der Straßenkategorie, der Bildung des Abrechnungsgebietes sowie der Bestimmung des beitragspflichtigen Ausbauaufwandes. Auch dürfe für ihr Grundstück kein Gewerbezuschlag angesetzt werden. Der Beitragsbescheid war bereits im November 2017 ergangen. Gegen diesen legte die Anwohnerin zunächst einen Widerspruch ein, der am Landratsamt Coburg behandelt und letztlich abgelehnt wurde. Im Anschluss reichte die Klägerin die Klage beim Verwaltungsgericht ein.

In der Verhandlung vom vergangenen Mittwoch sei letztlich zunächst vor allem über einen der Punkte gesprochen worden, namentlich die Frage, ob es gerechtfertigt sei, für das Grundstück einen Gewerbezuschlag zu erheben. Wie der Pressesprecher erläuterte, bestehe bei Flächen, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die Möglichkeit, die Abgabe zu erhöhen. „Und genau das war hier aber streitig“, so Philipp Hetzel.

Deshalb sei im Rahmen der Sitzung eine Vergleichsrechnung angestellt worden. „Ohne den Gewerbezuschlag beläuft sich die Abgabe auf lediglich 17 000 Euro“, erklärt der Pressesprecher und setzt hinzu: „Die Klägerin hat nun im Rahmen eines Vergleiches angeboten, diesen Betrag zu zahlen.“ Im nächsten Schritt müsse jedoch nun die Gemeinde Weitramsdorf darüber entscheiden, ob sie auf den Vorschlag eingehen wolle.

„Kommt der Vergleich zustande, dann ist das Verfahren bei uns beendet. Andernfalls muss das Gericht entscheiden, aber zuvor werden sich die Beteiligten nochmals schriftlich äußern müssen und es kann auch sein, dass es weitere Verhandlungen geben wird“, erklärt Philipp Hetzel. Dann werde auch noch detaillierter auf all jene Punkte eingegangen werden müssen, die bei der Sitzung am Mittwoch vorerst ausgespart worden sind, so der Pressesprecher. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht befindet sich in der ersten Instanz; im Anschluss besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Das Verfahren würde dann vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt werden.

Ob die Gemeinde den Vergleichsvorschlag annimmt, muss nun in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen entschieden werden. Die nächste ist bereits für den 21. Juni angesetzt. Ob zu diesem Termin jedoch bereits über den Vergleich beraten werden kann, ist derzeit noch nicht sicher. „Es gibt Ladungsfristen, die berücksichtigt werden müssen“, erklärt der Weitramsdorfer Bürgermeister Andreas Carl und fügt hinzu: „Deshalb prüfen der Geschäftsführer und ich derzeit, ob Dringlichkeit besteht.“ Sollte dies bejaht werden, könne der Punkt doch noch auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Zu dem Verfahren selbst sagt der Bürgermeister: „Der Gemeinderat muss entscheiden, wie es weitergeht. Ich hoffe aber natürlich, dass das Gremium eine schöne Lösung findet, auch wenn es schade ist, dass man noch mal über eine Satzung reden muss, die schon abgeschafft ist.“ Sein müsse es aber dennoch, denn: „Das wäre sonst ungerecht gegenüber all denjenigen, die bezahlt haben.“

Rechtsgrundlage für die Forderung der Gemeinde ist eine kommunale Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Strabs). Der Freistaat Bayern hatte jedoch bereits mit seinem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom Juni 2018 die Rechtsgrundlagen für die Erhebung solcher Ausbaubeiträge mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufgehoben und das Kommunalabgabengesetz mit einem Beitragserhebungsverbot versehen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr von den bayerischen Kommunen erhoben werden. Beiträge jedoch, die bis spätestens zum 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetzt worden sind, bleiben davon unberührt.

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