Ob die Gemeinde den Vergleichsvorschlag annimmt, muss nun in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen entschieden werden. Die nächste ist bereits für den 21. Juni angesetzt. Ob zu diesem Termin jedoch bereits über den Vergleich beraten werden kann, ist derzeit noch nicht sicher. „Es gibt Ladungsfristen, die berücksichtigt werden müssen“, erklärt der Weitramsdorfer Bürgermeister Andreas Carl und fügt hinzu: „Deshalb prüfen der Geschäftsführer und ich derzeit, ob Dringlichkeit besteht.“ Sollte dies bejaht werden, könne der Punkt doch noch auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Zu dem Verfahren selbst sagt der Bürgermeister: „Der Gemeinderat muss entscheiden, wie es weitergeht. Ich hoffe aber natürlich, dass das Gremium eine schöne Lösung findet, auch wenn es schade ist, dass man noch mal über eine Satzung reden muss, die schon abgeschafft ist.“ Sein müsse es aber dennoch, denn: „Das wäre sonst ungerecht gegenüber all denjenigen, die bezahlt haben.“
Rechtsgrundlage für die Forderung der Gemeinde ist eine kommunale Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Strabs). Der Freistaat Bayern hatte jedoch bereits mit seinem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom Juni 2018 die Rechtsgrundlagen für die Erhebung solcher Ausbaubeiträge mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufgehoben und das Kommunalabgabengesetz mit einem Beitragserhebungsverbot versehen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr von den bayerischen Kommunen erhoben werden. Beiträge jedoch, die bis spätestens zum 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetzt worden sind, bleiben davon unberührt.