Das neue Tierarzneimittelgesetz, das am 28. Januar 2022 in Kraft getreten ist, ist für die Weitramsdorfer (Kreis Coburg) Tier-Homöopathin Elisabeth Gemeider faktisch einem Berufsverbot gleichgekommen: Homöopathische Mittel für Menschen, die nicht explizit auch an Tieren getestet sind, durfte sie Haustieren seither nicht mehr verschreiben. Selbst private Tierhalter machten sich laut dem neuen Gesetz strafbar, wenn sie ihren Vierbeinern eigenverantwortlich Globuli und Co. verabreichten. Einzig und allein Tierärzte durften entsprechende Mittel noch verordnen. Doch das ist nun vorbei: Gemeinsam mit zwei Kolleginnen zog Elisabeth Gemeinder vors Bundesverfassungsgericht – am 16. November wurde ihrer Klage mit sofortiger Wirkung stattgegeben.