Wiesbaden (dpa/lhe) - Welche rechtlichen Vorgaben für Tierbestattungen gibt es in Hessen? Was ist erlaubt, was verboten? Laut dem hessischen Landwirtschaftsministerium gelten die europäischen und nationalen Bestimmungen für Bestattungen dieser Art. "Sie gelten jedoch nur für Heimtiere, also Tiere im Umfeld des Menschen, wie etwa Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche und dergleichen", erläuterte eine Sprecherin.