Berlin - In dem seit 20 Jahren andauernden Streit um die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten hat das Kabinett jetzt einen Kompromissvorschlag beschlossen. Internetzugangsdiensteanbieter sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern. Weiterhin sollen weitere Daten wie die Portnummer gespeichert werden, sofern dies für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Dadurch sollen Straftäter und Terrorverdächtige leichter ermittelt werden können.