Wie es in der Beschlussvorlage hieß, sei der Begriff „Reaktivierung“ in der Region zwangsläufig mit der so genannten Werra-Bahn durch das Lautertal verbunden. Nachdem diese Strecke faktisch nicht mehr existiert, würde es sich in jedem Fall um einen Neubau handeln. Der könne nur im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens realisiert werden. In diesem Zuge könnten dann die alternativen Trassenverläufe, zum Beispiel über Meeder und Bad Rodach, geprüft werden. Der Kreis- und Strategieausschuss hat sich Ende Mai vergangenen Jahres in öffentlicher Sitzung mit dem Antrag von Kreisrat Thomas Kreisler (Grüne) zu einem Raumordnungsverfahren befasst. Der Antrag, mit der Forderung nach einem solchen Verfahren an die Staatsregierung heranzutreten, wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Letztlich liegt der Ball beim Bund, der für die Finanzierung der Schieneninfrastruktur und damit auch für einen möglichen Schienenlückenschluss zuständig wäre. Der hat aber laut Kreisverwaltung eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 mangels einer überregionalen Bedeutung abgelehnt. Eine Finanzierung aus Bundesmitteln erscheint damit bis 2030 nicht möglich.