Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte musste sich am Dienstag ein 45-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte war im Jahr 2021 mit 160 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn unterwegs, obwohl nur 100 erlaubt waren, und wurde geblitzt. Den Bußgeldbescheid über 388,50 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot akzeptierte er nicht, weil in dem Schreiben ein Buchstabe seines Nachnamens fehlte.