Als die Frau von Wilfried R. unheilbar an Krebs erkrankte, traf sie eine folgenschwere Entscheidung: Nicht Wilfried R. sollte ihren Anteil an dem Einfamilienhaus erben, das die Familie gemeinsam bewohnte, sondern die beiden Töchter – so schrieb sie es kurz vor ihrem Tod in ihr Testament. Für Wilfried R. war das zunächst kein Problem – denn schließlich würden die beiden Töchter nach seinem Tod ja ohnehin einmal das Haus erben, da war es ihm egal, ob sie schon vorher zu jeweils einem Viertel Miteigentümerinnen waren.
Wie sich Streit in der Familie um den Nachlass vermeiden lässt Vorsicht, Erbengemeinschaft!
Harald Czycholl 13.05.2025 - 17:00 Uhr