Wieder Verfügung in Coburg Das gilt für die Corona-Proteste am Montag

Seit Wochen finden in Coburg sogenannte Spaziergänge durch die Stadt statt. Foto: Frank Wunderatsch/Frank Wunderatsch

Für die inzwischen fast schon traditionelle Montagsdemo von Kritikern der Pandemiemaßnahmen hat die Stadt Coburg erneut eine Allgemeinverfügung erlassen.

 
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Coburg - Für die inzwischen fast schon traditionelle Montagsdemo von Kritikern der Pandemiemaßnahmen hat die Stadt Coburg erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach gilt am 31. Januar insbesondere eine FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen. Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.

Auf Anfrage der Neuen Presse erklärt Kai Holland, der Leiter des Ordnungsamtes, dass eine Teilnahme an einer unangemeldeten Demonstration grundsätzlich nicht verboten sei. Die Leitung einer solchen müsse allerdings angemeldet werden. Das Problem dabei: Solange sich keine Person findet, die eine Demonstration nachweislich führt, kann auch niemand belangt werden. „Ich habe das in meiner Amtszeit so noch nie erlebt“, betont Holland. Die Allgemeinverfügung ist gewissermaßen der Ersatz für eine ordnungsgemäße Anmeldung einer Demonstration. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit Bußgeldern bis 3000 Euro rechnen.

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