Wikileaks-Gründer Gericht bestätigt Anhörung über Berufungsantrag Assanges am 20. Mai

red/
Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionage-Vorwürfen den Prozess machen. (Archivbild) Foto: dpa/Dominic Lipinski

Die womöglich entscheidende Anhörung im juristischen Tauziehen um eine Auslieferung von Julian Assange an die USA soll erwartungsgemäß am 20. Mai stattfinden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die womöglich entscheidende Anhörung im juristischen Tauziehen um eine Auslieferung von Julian Assange an die USA soll erwartungsgemäß am 20. Mai stattfinden. Das teilte der High Court in London am Mittwoch mit. 

Die britische Regierung hat der Auslieferung des Wikileaks-Gründers bereits zugestimmt. Um sie noch zu verhindern, hatte Assange ein Berufungsverfahren beantragt. Ob es zu der Verhandlung kommt, oder ob Assange schon bald ausgeliefert werden kann, soll nun am 20. Mai festgestellt werden. 

Die Richter am Londoner High Court hatten die Entscheidung über das Berufungsverfahren bei einer Anhörung Ende März zunächst vertagt und eine Frist bis diesen Dienstag für Zusicherungen aus den USA gesetzt. Diese liegen vor, wie Assanges Frau Stella bereits mitgeteilt hatte. Sie hält sie jedoch nicht für ausreichend.

Spionagevorwürfe seitens der US-Regierung

Es geht dabei vor allem um die Frage, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann und ob ihm die Todesstrafe droht.

Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen ihn hingegen als Journalisten, der wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen ins Visier der US-Justiz geraten ist.

Autor

Bilder