Die Gemeinde Wilhelmsthal hat die Steuerhebesätze im Rahmen der kommenden Grundsteuerreform festgelegt. Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wurde der Satz auf 310 v. H., für die Grundsteuer B (Grundstücke) auf 200 v. H. festgesetzt. Die Gewerbesteuer bleibt mit 345 v. H. unverändert, da sie nur leicht über dem Durchschnitt in Bayern liegt. Die entsprechende Satzung wurde einstimmig beschlossen und tritt zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft.
Wilhelmsthal Mehrkosten bei Roßlach-Sanierung
Michael Wunder 20.10.2024 - 13:30 Uhr