Windel-Problem Breitbrunn unterstützt Inkontinenz-Tonne

Günther Geiling

Ein Problem, das nicht nur junge Eltern haben: Müssen Windeln entsorgt werden, reicht die Restmülltonne oft nicht aus.

 
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Müssen auch noch Windeln entsorgt werden, reicht die normale Restmülltonne oft nicht aus. Foto: picture alliance/dpa/Bernd Weissbrod

Die Gemeinde Breitbrunn übernimmt zukünftig die Kosten für eine bereitgestellte Inkontinenz-Tonne nach Vorlage der Rechnung des Abfallbetriebes Haßberge in Höhe von 60 Euro jährlich. Hierzu muss aber ein Antrag gestellt und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Diese Regelung ist vorläufig bis Ende 2025 befristet.

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Bürgermeisterin Ruth Frank teilte hierzu mit, dass hierzu ein Antrag auf Übernahme der Kosten für einen behinderten Mitbürger bei der Gemeinde eingegangen sei. Zu pflegende Personen, die eine Windel tragen müssten, hätten oft das Problem, dass die normale Restmülltonne nicht ausreiche. Eine sogenannte Inkontinenztonne sei hier eine mögliche Variante, den anfallenden Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes werde das Attest des Antragstellers alle zwei Jahre neu angefordert.

Der Antragsteller habe dann die Wahlmöglichkeit zwischen einer zweiten Restmülltonne mit einem Fassungsvermögen von 60 Litern oder den Austausch der bisher genutzten 60 Liter Restmülltonne in eine 120 Liter Tonne. Dafür berechne der Abfallbetrieb ein Entgelt von fünf Euro pro Monat. Die Bürgermeisterin informierte, dass auch andere Gemeinden diese Kosten übernähmen. Es sei aber eine freiwillige Leistung, die nur gegeben werde, wenn die Voraussetzungen dazu vorlägen.

Dazu gab es einige Wortbeiträge. Cynthia Derra unterstrich noch einmal die Bedeutung als freiwillige Leistung. Wenn jemand Hilfsmitteln benötige und bekomme, dann wäre das eigentlich eine Aufgabe der Krankenkasse oder der Pflegekasse. Deswegen sehe sie dies kritisch und man sollte dies nur befristet gewähren und schauen, ob sich hier bei den Kassen vielleicht noch etwas ändere. Bürgermeisterin Ruth Frank betonte dazu, „dass es hier nur um einen symbolischen Akt der Gemeinde geht, ob wir Unterstützung leisten wollen. Sicherlich kommt deswegen niemand in finanzielle Nöte.“ Einmütig wurde dann von den anwesenden Ratsmitgliedern die Regelung bis Ende 2025 beschlossen.