Die Grundsteuer wird reformiert, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Bundestag beschloss die Einführung eines Bundesmodells für die Grundsteuer; allerdings mit einer Öffnungsklausel, von der der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht hat. Mit dem bayerischen Grundsteuergesetz wird anstelle der Einheitsbewertung auf ein wertunabhängiges Flächenmodell gesetzt. Alle Grundstückseigentümer waren aufgefordert, eine Grundsteuerklärung beim Finanzamt abzugeben, das die Messbeträge neu ermittelt und in Form eines Messbescheids an die Gemeinden weiterleitet. Bis Ende dieses Jahres müssen die Städte und Gemeinden als letztes Glied in der Kette über ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze entscheiden. Welche Summen die Grundstückseigentümer am Ende zu zahlen haben, hängt von zwei Faktoren ab: dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt anhand der Grundstücksfläche errechnet, sowie dem Grundsteuer-Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Zahlbetrag.