Mit einer Änderung des Landesplanungsgesetzes wollen die Grünen die Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen beschleunigen. Konkret sollen die 18 regionalen Planungsverbände (RPV) im Freistaat dazu verpflichtet werden, bis Ende 2026 die im „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes geforderten Windvorranggebiete auszuweisen. Damit dies gelingt, müsste die Staatsregierung den RPV rechtzeitig vorher ihren Anteil an den bundesrechtlich vorgegebenen 1,8 Prozent der Landesfläche mitteilen. Nach Einschätzung von Martin Stümpfig (Grüne) verweigert sich die Staatsregierung bislang dieser Pflicht.