München (dpa/lby) - Im Prozess um aufwendig gefälschte Plagiatsvorwürfe fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Angeklagten. Er sei schuldig zu sprechen unter anderem wegen Urkundenfälschung, Verleumdung und Betrugs. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich.