Sonnensegel, Palmenkübel und ein Grill: Wer einen Balkon hat, kann sich dort im Sommer fast wie im Urlaub fühlen. Dann schickt man noch die Kinder zum Fußballspielen in den Hof und lässt für ein bis zwei Stunden die Seele baumeln. Doch ganz so einfach ist es nicht: Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, ist nämlich gewissen Grenzen der Entfaltung unterworfen – und diese Grenzen sind meist in der Hausordnung festgeschrieben. „Die Freiheit hat dort ihre Grenzen, wo sie die Rechte der Nachbarn oder des Vermieters einschränkt“, bringt es Michaela Rassat, Juristin beim Leistungsservice der Ergo-Rechtsschutzversicherung, auf den Punkt.