Das Planungsbüro führte zudem aus: „Vor allem unter Berücksichtigung der immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse ist eine Retention auf den privaten Flächen als äußerst sinnvoll zu erachten. Dies dient zur hydraulischen Entlastung des Mischwasserkanals. Eine zentrale Regenrückhaltung ist aufgrund des vorhandenen Geländes mit Höhenunterschieden von bis zu fünf Metern nicht sinnvoll umsetzbar. Zudem wäre somit die Errichtung eines zusätzlichen Regenwasserkanals bis zum Becken erforderlich, was weitere Kosten mit sich bringt. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Zugang von Gemeindemitarbeitern zur privaten Rückhaltung jederzeit gewährleistet sein muss, können auch mögliche Fehlnutzungen ausgeschlossen werden.“ Die Festsetzung zur Niederschlagswasserrückhaltung wurde nicht geändert, dabei gab es eine Gegenstimme aus dem Gemeinderat.
Weiterhin wird den Bauherren die Errichtung von Photovoltaikanlagen zumindest empfohlen, wie ein weiterer Beschluss lautet. Grundsätzlich ist die Verpflichtung der Bauherren zur Errichtung von Solaranlagen zwar möglich. Mit dieser Festsetzungsmöglichkeit bestehen aber noch keine Erfahrungen. Die Festsetzung hätte nicht unerhebliche monetäre Auswirkungen auf künftige Bauwerber. Hier wurde daran erinnert, dass ein Grund für die Überarbeitung des Bebauungsplans war, den Bauwerbern die gestalterische Freiheit zu bieten und die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.