Das Fallbeil fiel im Hof des Tübinger Gefängnisses um 6 Uhr morgens. Der 28 Jahre alte gelernte Mechaniker Richard Schuh hatte ein Jahr zuvor einen Lastwagenfahrer getötet und die Reifen von dessen Fahrzeug gestohlen.
Bei gerichtlich angeordneten Hinrichtungen gab es 2022 ein Fünf-Jahres-Hoch. Für die Zunahme sind nur wenige Länder verantwortlich. Ein Überblick über die Todesstrafe und Länder, in denen sie noch vollstreckt wird.
Das Fallbeil fiel im Hof des Tübinger Gefängnisses um 6 Uhr morgens. Der 28 Jahre alte gelernte Mechaniker Richard Schuh hatte ein Jahr zuvor einen Lastwagenfahrer getötet und die Reifen von dessen Fahrzeug gestohlen.
Nach der Werbung weiterlesen
Für den Raubmord sollte er nun mit dem Leben bezahlen. Vor 75 Jahren, am 18. Februar 1949, wurde an ihm das letzte von einem westdeutschen Zivilgericht angeordnete Todesurteil vollstreckt. Durch Enthaupten – die Guillotine, das Fallbeil also.
Während Schuh auf seinen Tod wartete, diskutierte die Politik in Bonn über die Abschaffung der Höchststrafe. Bei einer Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats forderte der Justizminister des Landes Württemberg-Hohenzollern, Carlo Schmid (SPD), dem Töten von Amts wegen ein Ende zu setzen. Schließlich mit Erfolg: Die Abschaffung der Todesstrafe wurde im Grundgesetz festgelegt.
Im damaligen Zwergstaat Württemberg-Hohenzollern hatten die Gerichte seit der Kapitulation am 8. Mai 1945 bis zur Abschaffung fünf Todesurteile gesprochen, von denen das gegen Schuh als einziges ausgeführt worden sei, berichtet Hans-Joachim Lang, Professor für Empirische Kulturwissenschaft in Tübingen.
„Die Todesstrafe entspricht einem archaischen Bedürfnis nach Rache in der Bevölkerung», betont der Strafrechtswissenschaftler Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen. „Es sollte einem Staat nicht erlaubt sein, einem seiner Bürger das Leben zu nehmen.“ Zudem sei nicht hinreichend nachgewiesen, dass mit der Todesstrafe besondere generalpräventive Effekte verbunden seien.