Zensus im Landkreis Haßberge Volkszählung startet am 16. Mai

Der Zensus 2022 ist aber nicht nur eine Bevölkerungszählung, sondern umfasst auch eine Gebäude- und Wohnungszählung. Foto: dpa/Daniel Karmann

Im Landkreis werden rund 22 000 Bürger durch Erhebungsbeauftrage persönlich befragt. Gleichzeitig führt das Landesamt für Statistik bayernweit online die Gebäude- und Wohnungszählung durch.

 
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Am 15. Mai ist der Stichtag des Zensus 2022. Die bundesweiten Befragungen starten Mitte Mai auch im Landkreis Haßberge und bestehen aus einer Bevölkerungszählung sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung erfolgt auf Basis der Daten aus den Melderegistern und wird durch Befragungen im Rahmen von persönlichen Interviews ergänzt. Zunächst findet eine Vorbegehung aller zufällig ausgewählten Anschriften statt. Dies bedeutet, die Erhebungsbeauftragten besichtigen alle Anschriften vor Ort und prüfen, ob die jeweilige Anschrift mit den Daten übereinstimmt, die ihnen dazu von der Erhebungsstelle mitgeteilt wurden (beispielsweise Übereinstimmung der Schreibweise des Straßennamens). Im Anschluss daran versenden sie die sogenannte Erstankündigungsschreiben, anhand derer sie den ausgewählten Haushalten einen Termin vorschlagen, an dem sie zum persönlichen Interview vorbeikommen möchten.

Die eigentlichen Befragungen starten am 16. Mai 2022. Zum angekündigten Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer mit einem Ausweis aus und befragen anschließend alle Personen eines Haushaltes in einem kurzen Interview. Die Erhebungsbeauftragten erfragen, wie viele und welche Personen in der Wohnung wohnen. Anschließend werden Fragen zum Haushalt und den darin lebenden Personen, wie etwa Name, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnsituation erfragt. Ein Teil der Befragten erhält noch Fragen zur Bildung, Ausbildung und zur Berufstätigkeit. Der Zeitraum der Befragungen erstreckt sich etwa von Mitte Mai bis Anfang August 2022. Nähere Informationen zum Zensus 2022 sind zu finden unter www.zensus2022.de sowie beim Bayerischen Landesamt für Statistik unter www.statistik.bayern.de/zensus2022. Außerdem steht das Team der Zensusstelle Haßberge bei Fragen zum Zensus zur Verfügung unter Telefon 09521/27795 oder zensus@hassberge.de.

Der Zensus 2022 ist aber nicht nur eine Bevölkerungszählung, sondern umfasst auch eine Gebäude- und Wohnungszählung, kurz GWZ. Anders als bei der Haushaltebefragung findet die Befragung nicht in persönlichen Interviews durch Erhebungsbeauftragte statt. In Bayern werden ca. 3,5 Millionen. Auskunftspflichtige angeschrieben. Die Zugangsdaten zur Online-Meldung werden in mehreren Wellen ab dem 9. Mai postalisch versandt. Mit den Zugangsdaten gelangen die Bürgerinnen und Bürger über die Anmeldemaske unter www.zensus2022.de zum Online-Fragebogen der GWZ. Die Beantwortung der Fragen dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Was wird bei der Gebäude- und Wohnungszählung gefragt? Zum Gebäude: Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnungen, Wohnheim); Typ des Gebäudes (Einzelhaus, Doppelhaus, gereihtes Haus); Eigentümer des Gebäudes (Privatperson, Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, kommunales oder privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft usw.); Anzahl der Wohnungen; Baujahr; überwiegende Heizungsart im Gebäude; überwiegender Energieträger im Gebäude.

Für Wohnungen: Art der Nutzung (von dem Eigentümer bewohnt, vermietet, leer stehend); Leerstandsgründe und -dauer; Fläche; Anzahl der Räume in der Wohnung; Nettokaltmiete; Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen; bis zu zwei Namen von Wohnungsnutzern.

Wer nicht online melden kann, der kann alternativ einen Papierfragebogen nutzen. Dieser wird automatisch mit einem Erinnerungsschreiben bis Mitte Juli verschickt. Wer also nicht online melden kann, muss nicht selbst aktiv werden. Eine telefonische oder schriftliche Bestellung des Papierfragebogens ist nicht erforderlich.

Alle Fragen und Fragebogen können auf zensus2022.de/Musterfragebogen eingesehen werden. Alle erhobenen Angaben werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet und dürfen nicht an Behörden oder Register zurückgespielt werden, sogenanntes Rückspielverbot.

Weitere Informationen zur Gebäude- und Wohnungszählung sind zu finden unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/gebaude_wohnungszaehlung. Bei Fragen ist das Bayerische Landesamt für Statistik telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 0911/2155287400; Montag bis Donnerstag 7.30 bis 18 Uhr und Freitag 7.30 bis 16 Uhr. red

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