90 Tagessätze zu 50 Euro, insgesamt 4500 Euro, sollte ein Landwirt aus dem Raum Ebern als Strafe bezahlen, weil er angeblich einen Biberdamm im Albersdorfer Mühlbach beseitigt haben soll. Er legte Einspruch ein – mit Erfolg: Das Amtsgericht stellte das Verfahren am Mittwoch ohne Auflagen ein. Die Kosten für das Verfahren und den Anwalt des Landwirts zahlt die Staatskasse.