Zu viele Fallzahlen Gesundheitsamt kommt nicht mehr nach

Aufgrund der Vielzahl von Neuinfektionen können sogenannte Indexpersonen nicht mehr telefonisch benachrichtigt werden, sondern erhalten nun eine E-Mail. Foto: René Ruprecht/NP Archiv

Bisher werden positiv auf das Coronavirus getesteten Personen von der Behörde in den Haßbergen telefonisch kontaktiert und dabei auch über die Dauer der Isolation informiert. Ab Freitag gibt’s eine Mail.

 
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Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt kommt nicht mehr nach: Wie die Behörde in den Haßbergen mitteilt, wird ab dem 28. Januar die Information aller positiv auf das Coronavirus getesteten Personen umgestellt. Bisher werden die sogenannten Indexpersonen telefonisch kontaktiert und dabei auch über die Dauer der Isolation informiert. „Aufgrund der Vielzahl von Neuinfektionen ist dies derzeit nicht mehr möglich“, heißt es aus Haßfurt. Das Gesundheitsamt stellt daher die Information über die erforderliche Isolation auf E-Mail beziehungsweise den Postweg um.

Das Schreiben bzw. die E-Mail des Gesundheitsamtes enthält nach Behördenangaben neben der Information über das positive Testergebnis auch die Verfügung der Isolation. Die häusliche Absonderung endet entsprechend der Allgemeinverfügung (AV) Isolation bei asymptomatischem Verlauf in der Regel zehn Tage nach dem durchgeführten Test (Tag des Abstrichs) oder bei symptomatischem Verlauf zehn Tage nach Symptombeginn und wenn für 48 Stunden Symptomfreiheit bestand. Eine Freitestung in beiden Fällen kann frühestens an Tag 7 erfolgen (Schnell- oder PCR-Test möglich; jedoch nicht mit Selbsttests). Die genannten Zeiträume gelten auch für Personen mit nachgewiesener Omikron-Infektion.

Da das Gesundheitsamt die positiv getesteten Personen nicht mehr aktiv befragt, wird das Enddatum anhand der Angaben der Labormeldung ermittelt. Wurde der PCR-Test bereits mehr als zehn Tage vor dem ermittelten Isolationsende durchgeführt oder bestanden bereits vor dem Test Covid-19 typische Symptome, so können Betroffene dies dem Gesundheitsamt über ein Online-Formular mitteilen. Erst dann kann die Anordnung angepasst werden.

Weiter enthält das Schreiben die Aufforderung, die eigenen engen Kontaktpersonen ab zwei Tage vor dem Testtermin bzw. vor Symptombeginn selbst zu informieren und deren Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen.

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