Zwei tote Füchse Wer legt Giftköder aus im Kreis Kronach?

Im Bereich der Siedlung in Tettau sind zwei vergiftete Füchse tot aufgefunden worden. Die Bevölkerung im nördlichen Landkreis Kronach wird deshalb um Vorsicht gebeten.

 
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Zwei Füchse sind nach dem Fressen von Gift in Tettau qualvoll verendet. Foto: picture alliance/dpa//Patrick Pleul

Über die Bayerischen Staatsforsten und den diensthabenden Revierleiter ist der Fund der beiden Füchse der Gemeinde Tettau bekannt gegeben worden. „Seit diesem Zeitpunkt werden leider auch mehrere Freigängerkatzen vermisst“, heißt es aus dem Ordnungsamt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass Haustiere ebenfalls Giftköder aufgenommen haben und deshalb nicht heimgekehrt sein könnten. Die Gemeinde möchte die Bevölkerung daher um Vorsicht bitten.

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Tierhalter sollten demnach „unmittelbar reagieren“, wenn sie den Verdacht haben, dass ihr Tier etwas Giftiges gefressen haben könnte. Die Empfehlung lautet, direkt Kontakt zur Tierarztpraxis oder Tierklinik aufzunehmen. „Mögliche Symptome für eine Vergiftung sind Erbrechen, auch von Blut, übermäßiges Hecheln und Unruhe, vermehrt weißer Speichel, blasse Schleimhäute, Torkeln, Durchfall, eine allgemeine Teilnahmslosigkeit oder auch Bewusstseinsverlust.“

Selbstmedikation und andere Rettungsversuche kosten wertvolle Zeit, können sogar lebensgefährlich für das Tier sein. „Unter keinen Umständen sollte das Tier zum Erbrechen gezwungen werden“, wird geraten. Hat das Tier tatsächlich einen Giftköder gefressen, sollten Tierhalter umgehend eine Klink aufsuchen und unbedingt Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. „Zielführend ist es zudem, alle Beweise zu sammeln und Zeugen zu suchen.“

Hinweise auf diejenigen, die auf diese Weise Tiere und auch Kleinkinder in Lebensgefahr bringen, nimmt der Markt Tettau entgegen. Das Ordnungsamt appelliert auch an den Verstand des Übeltäters, das „Auslegen“ der Köder zu lassen: „Haustiere gehören zur Familie und eine Vergiftung von jedem Tier, egal ob Haus- oder Wildtier, ist eine Straftat.“