Zweiter „Spaziergang“ in Ebern „Lassen Sie Kinder aus der Demonstration“

Katja Paczynski

Vor einer Woche startete der erste „Spaziergang“ in Ebern. Der Abend verlief ruhig, obwohl den Protestierenden auch einige Gegendemonstranten begegneten. Trotzdem: Für den zweiten „Spaziergang“ hat das Landratsamt Regeln erlassen.

Auch am Mittwoch, 29. Dezember, werden in Ebern wieder hunderte Menschen erwartet, die gegen die Corona-Politik protestieren. Foto: /Christian Licha

Ebern - Menschen aller Altersstufen, die gemeinsam mit Kerzen und Transparenten durch Eberns Straßen ziehen – das wird es auch am Mittwoch, 29. Dezember, wieder geben. Auch diesmal ist der Anlass der Unmut über die aktuelle Corona-Politik.

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Den „Spaziergang“ unterbinden, das will man diesmal noch nicht. Auch, weil der letzte dieser Art durchweg friedlich verlief, wie es nun in einer Meldung aus dem Landratsamt Haßberge heißt: „Aufgrund des Umstands, dass die letzte Versammlung weitestgehend friedlich abgelaufen ist, werden die Maßnahmen vorerst auf eine örtliche – die Streckenführung des Zuges durch die Stadt wird vorgegeben – und zeitliche Beschränkung von 18.30 bis maximal 20 Uhr begrenzt. Die örtlich/zeitliche Beschränkung soll unter anderem eine Planbarkeit für den begleitenden Polizeieinsatz und eine kontrollierte Verkehrsregelung ermöglichen.“

Allerdings folgt hier auch gleich eine Einschränkung: „In Abhängigkeit vom Ablauf der kommenden Versammlung, insbesondere der Einhaltung der Anordnungen in der Allgemeinverfügung, behält sich das Landratsamt für kommende Märsche Verschärfungen bis hin zu einem Verbot solcher Versammlungen ausdrücklich vor.“

Unmut regt sich vonseiten des Landrates Wilhelm Schneider sowie bei Eberns Bürgermeister Jürgen Hennemann dennoch – friedlicher Verlauf hin oder her. In einer gemeinsamen Stellungnahme, die Schneider und Hennemann, kurz nach Ankündigung der neuen Regelungen durch das Landratsamt, an die Presse herausgaben, beziehen diese deutlich Stellung. Man dulde „keine Versammlungen mehr, die als Spaziergänge getarnt sind.“ Daher habe man die Allgemeinverfügung für Beschränkungen für solche Demonstrationen erlassen. „Dafür sind wir sehr dankbar“, so Eberns Bürgermeister Jürgen Hennemann. „Der Landkreis Haßberge und die Stadt Ebern engagieren sich seit Jahren in der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg. Der Kreisrat und der Stadtrat haben die Mitgliedschaft einstimmig beschlossen und stehen damit gegen ‚Rechts’.“

Dass der Spaziergang, der erstmals am vergangenen Mittwoch, 22. Dezember, stattfand, einen zumindest „rechten Touch“ hat, wird vor allem auch in den Sozialen Medien immer wieder kleingeredet oder sogar geleugnet. Man habe, so viele, die dabei waren, „keine Rechten gesehen“. Der Hinweis anderer User, dass „diese allerdings im Normalfall weder Hakenkreuzbinden tragen, noch durch ein entsprechendes Äußeres auffallen“, wird dabei standhaft ignoriert. „Der Aufruf zur Versammlung lässt auf den ersten Blick keinen Bezug zum Rechtsextremismus erkennen. Dies ist im Zuge der Anti-Corona-Proteste eine beliebte Verschleierungstaktik von Rechtsextremisten, mit dem Ziel, Anschluss an das bürgerliche Spektrum zu finden“, warnte jedoch im Vorfeld schon, am Dienstag, 21. Dezember, Dr. René Rieger, Leiter Stabsstelle Kommunikation und Medien des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, in einer Mitteilung an die Neue Presse.

Hier hieß es weiter: „Seit dem 15. Dezember 2021 mobilisiert die rechtsextremistische Gruppierung ‚Kollektiv Zukunft schaffen Heimat schützen’ (KZSHS) offen einsehbar über den Messenger-Dienst Telegram für einen ‚vorweihnachtlichen Spaziergang gegen die Spaltung’ am Abend des 22. Dezember 2021 in Ebern.“ Weiter führte Rieger aus: „KZSHS ist eine dem subkulturellen Rechtsextremismus zuzurechnende Gruppierung aus dem Raum Nordbayern mit einer ideologischen Nähe zum Neonazismus.“ Über Telegram verbreite KZSHS „verfassungsfeindliche Agitation“.

Darüber hinaus verbreite KZSHS, laut Rieger, „ebenfalls über Telegram zahlreiche Beiträge anderer rechtsextremistischer Gruppierungen, wie der rechtsextremistischen NPD-Jugendorganisation JN sowie einen Aufruf des NPD-Bundesverbands weiter. Außerdem teilte KZSHS vielfach Beiträge der neonazistischen Kleinstpartei ‚Der Dritte Weg’ (III. Weg) weiter.“

Daher appellieren auch Landrat Wilhelm Schneider und Bürgermeister Jürgen Hennemann an die Bürger. „Wer etwas für Freiheit und Demokratie tun möchte, darf sich nicht in die Gefahr begeben, mit Rechtsextremisten gemeine Sache zu machen“, betont Schneider. Er ruft die Bevölkerung auf, sich „künftig von solchen Versammlungen fernzuhalten.“

Beide mahnen eindringlich: „Gehen Sie nicht zu solchen Spaziergängen. Lassen Sie sich nicht instrumentalisieren.“ Und: „Lassen Sie Kinder heraus aus der Demonstration. Es ist kein Spaziergang. Diesen können Sie mit Ihren Kindern jederzeit im Anlagenring oder in den Straßen Eberns mit dem nötigen Abstand an der frischen Luft machen.“

Freie Meinungsäußerung sei, so betonen Hennemann und Schneider weiter, im Grundgesetz garantiert. „Diese können auf Demonstrationen und Versammlungen geäußert werden.“ Dafür gebe es allerdings Regeln, die für alle gelten. Das bedeute auch: „Veranstaltungen oder Versammlungen sind anzumelden, ein Verantwortlicher zu benennen.“ Aufrufe, die diese Regeln umgehen wollen, sollten nicht unterstützt werden.

„Des Weiteren wäre es für alle Beteiligten zielführend, wenn entsprechende Aufrufe künftig nicht mehr aus der Anonymität heraus erfolgen würden, sondern wenn aus dem Kreis der Initiatoren ein verantwortlicher Ansprechpartner benannt würde, mit dem in Zukunft – wie bei vielen anderen Versammlung gängige und gute Praxis – in konstruktivem Zusammenwirken mit den Behörden entsprechende Veranstaltungen im Vorfeld abgestimmt werden könnten“, so das Landratsamt.

Abschließend richten Hennemann und Schneider noch eine Bitte an die Bürger: „Schließen Sie sich Deutschlands größter Coronademo an: der Impfkampagne. Jeden Tag gehen Hunderttausende auf die Straße, um sich impfen zu lassen. Damit schützen Sie sich und andere. Achten Sie auf sich und andere. In diesem Sinne, ein gutes neues Jahr 2022.“

Die Strecken des Spaziergangs sind wie folgt festgelegt: Beginn Bahnhaltepunkt über Häfnergasse, Klein Nürnberg, Gleusdorfer Straße, Gymnasiumstraße, Lützeleberner Straße, Georg-Nadler-Straße, Ende Bahnhaltepunkt. Die benannten Straßen dürfen nur halbseitig benutzt werden. Hingewiesen wird auf die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, insbesondere auf die Abstandsregelungen. Verboten ist das Mitführen von Waffen und sonstigen Gegenständen, die als Waffe gebraucht werden könnten. Die Allgemeinverfügung wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht und kann nachgelesen werden unter https://www.hassberge.de/fileadminuser_ up load/Amtsblatt/AB_50_vom_28.12._ -_S._181-186.pdf. red