Zwillings-Misshandlung Vater muss drei Jahre in Haft

  Foto: picture alliance/dpa//Waltraud Grubitzsch

Ein Mann wendet beim Wickeln seiner Säuglinge massive Gewalt an, dass einer seiner Jungs lebensbedrohlich verletzt wird. Über einen verstörenden Fall.

 
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Hof - Im Herbst vergangenen Jahres verliert ein Vater völlig die Kontrolle. Nun sitzt der 28-Jährige auf der Anklagebank im Hofer Landgericht und muss sich vor der fünften Strafkammer verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in ihrer Anklage massive Gewalteinwirkung gegen seine Zwillinge vor.

September vergangenen Jahres. David C. will seinen Sohn wickeln. Er steht im Kinderzimmer. Der Bub strampelt auf dem Wickeltisch. Er schreit. Er sträubt sich. Da presst C. seinen Unterarm auf die noch zarten Beine des drei Monate alten Säuglings, der sich nach Kräften wehrt. C. gerät mehr in Rage, setzt nun sein gesamtes Körpergewicht ein. Dann ein Schlag gegen den Kopf mit der flachen Hand. Später noch einer gegen Gesicht und Kinn. Ein Arzt wird später einen Oberschenkelbruch und viele Hämatome bei dem Jungen feststellen.

Der selbe Abend. Es ist fast Mitternacht, als David C. im Wohnzimmer der Mietwohnung seinen zweiten Sohn züchtigen will, weil dieser schreit. Die Ehefrau wird später bei der Polizei angeben, dass sich die Handknöchel ihres Mannes blau färbten nach den Schlägen gegen den Kopf des Kindes. Der Säugling erleidet einen Bruch des Schädeldaches, der eine Hirnblutung zur Folge hätte haben können. Das Kind wird bewusstlos und erbricht sich. Die Ohrmuschel blutet ein. Lebensgefahr.

Am Tag danach sucht die Frau einen Kinderarzt auf. Gegen 17.30 Uhr, fast 24 Stunden später, kommen die beiden Kinder in eine Kinderklinik.

Der Prozess, für den eigentlich zwei Verhandlungstage angesetzt waren, endet am Dienstag schon nach wenigen Stunden. Die Staatsanwalt fordert vier Jahre und neun Monate Haft. Der Verteidiger des Angeklagten hält zwei Jahre mit Bewährung für angemessen. Richterin Antje Schaller entscheidet sich schließlich für drei Jahre Freiheitsentzug. Zehn Jahre sind die Höchststrafe, wer Schutzbefohlene misshandelt. Der Angeklagte nimmt das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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