Die Vorgabe war sportlich: Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober dieses Jahres sollten Haus- und Grundstückseigentümer die Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer, die auch in Bayern ab 2025 greift, an das Finanzamt gemeldet haben. Mittlerweile steht fest: Der Abgabetermin ist nicht einzuhalten. Deshalb hat die Finanzministerkonferenz am 13. Oktober beschlossen, die Frist um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. „Damit werden die Bürgerinnen und Bürger deutlich entlastet“, sagt Verena Hegner, Pressesprecherin des bayerischen Landesamts für Steuern in München.