Einen gewissen Sinn indes macht das schon. Das Gesetz ist eine EU-Verordnung, wonach E-Mobile seit Mitte dieses Jahres ein "Acoustic Vehicle Alerting System" (AVAS) an Bord haben müssen – eine hörbare Warnung für Fußgänger und Radfahrer. Wir sind schließlich seit jeher daran gewöhnt, dass ein fahrendes Auto brummt und sich Gefahr also ankündigt. Treiben den Motor aber Wicklungen statt Kolben, brummt nichts. Doch die Ruhe ist in höchstem Maße trügerisch. Denn kein Lärm bedeutet eben ganz und gar nicht, dass kein Auto kommt.