Coburg - "Die alles entscheidende Frage ist, ob es absichtlich oder versehentlich geschah." Mit dieser Aussage brachte Oberstaatsanwalt Martin Dippold sein Plädoyer auf den Punkt. Im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2009 und 31. Dezember 2010 soll ein Coburger Allgemeinarzt Leistungen doppelt abgerechnet und dadurch insgesamt rund 20 000 Euro zu viel Vergütung erhalten haben. Dass dies geschehen ist, stellten der Mediziner und sein Anwalt auch gar nicht in Frage. Dass der Fehler allerdings absichtlich gemacht worden sein soll, bestritt der Angeklagte.