Coburg Brose-Betriebsrätin erzielt Teilerfolg

Von Mathias Mathes
Brose-Betriebsrätin erzielt Teilerfolg Quelle: Unbekannt

Arbeitsgericht erklärt Hausverbot für nichtig. Die vom Arbeitgeber erteilte Abmahnung verbleibt aber in der Personalakte.

 
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