Kronach - Seit 1. Januar 2016 gilt für Pflegeheime in Bayern eine neue Vorschrift: Als Nachtwache muss jetzt mindestens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 Bewohner anwesend sein. Die meisten Einrichtungen im Landkreis Kronach hatten diese Regelung bereits in den Monaten davor eingeführt beziehungsweise sie ohnehin erfüllt (die NP berichtete). Jetzt ist auch das Kronacher Seniorenhaus des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) nachgezogen. "Wir setzen das organisatorisch seit 1. Januar um", sagt BRK-Kreisgeschäftsführer Roland Beierwaltes.