Lichtenfels Abwarten schützt vor Strafe nicht

Abwarten schützt vor Strafe nicht Quelle: Unbekannt

Ein 28-Jähriger taucht nicht vor Gericht auf. Es macht den Anschein, als ob er die "Sache" aussitzen will. Doch das lassen Richter und Staatsanwalt nicht zu.

 
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