Coburg Ärger statt Beifall
Von Wolfgang Braunschmidt 22.01.2011 - 00:00 Uhr
Der Stadtrat hat sich doch noch darauf besonnen, was seine Pflicht ist: das Finanzwesen der Stadt Coburg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst zu regeln. So steht es in Artikel 22 der Gemeindeordnung.
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