Coburg Abstandsregel gilt weiterhin auch für Kapellen

Ein Musiker bläst bei einer Probe auf einer Trompete. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der Nordbayerische Musikbund befürwortet die Empfehlungen der Staatsregierung für den Proben- und Konzertbetrieb. Am besten sei es, ganz darauf zu verzichten.

 
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Coburg - Verschiedene Veröffentlichungen haben in diesen Tagen zu Irritationen bei den örtlichen Musikkapellen geführt. Deshalb meldet sich der Nordbayerische Musikbund Kreis Coburg in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsämtern des Landratsamtes und der Stadt Coburg zu Wort, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Vertreter des Nordbayerischen Musikbundes Kreis Coburg stehen hinter den Empfehlungen der Staatsregierung, im Zusammenhang mit Corona achtsam zu sein und kein Risiko einzugehen. Die Gesundheit steht im Vordergrund - Publikum und Musiker sind zu schützen. Besser sei es, sich in Geduld und des Verzichtes von musikalischen Aktivitäten zu üben.

Die Vorgaben für kulturelle Veranstaltungen und Proben sind in der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wissenschaft und Kunst vom 2. Juli 2020 zu finden.

Geprobt werden darf, wenn die Abstände von Musiker zu Musiker und zum Dirigenten mindestens zwei Meter betragen. Das gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ein entsprechendes Hygienekonzept ist zu erarbeiten und auf Verlangen den Kontrollbehörden vorzulegen; eine vorherige Genehmigung des Konzeptes ist nicht erforderlich. Ein Aushang des Konzeptes hat zu erfolgen. Den Vereinsverantwortlichen obliegt es, auf die Einhaltung dessen zu achten. Beim Erstellen eines Hygienekonzeptes steht der Nordbayerische Musikbund Kreis Coburg weiterhin auf Anfrage mit Rat und Tat zur Seite.

Da die Musikkapellen wegen der Abstandsregeln Probleme haben, entsprechend große Probenräume zu finden, erarbeitet zurzeit der Nordbayerische Musikbund eine Petition zur Einreichung bei der Staatsregierung, um eine Verkürzung des Zwei-Meter-Abstandes zu erwirken.

Bei der alten Tradition der Kirchweihständala ziehen Musiker von Haus zu Haus. Eine vorherige Genehmigung ist nicht einzuholen. Jedoch ist ein Hygiene-/Schutzkonzept zu erstellen. Die Bläser sind unbedingt darüber zu informieren, und das Konzept ist bei Kontrollen der Polizei, der Ordnungsämter auf Verlangen vorzulegen.

Die zulässige Personenanzahl hängt vom Veranstaltungsort ab. Bei Blasinstrumenten und Gesang sind immer zwei Meter Abstand einzuhalten. Der Veranstalter muss auch hier ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept erstellen. Bei Platzkonzerten und Konzerten sind die Kontaktdaten aller Zuhörer zu erfassen. Diese Aufgabe liegt in der Verantwortlichkeit des Veranstalters. Nach vier Wochen sind die Daten zu vernichten. Bei allen Veranstaltungen ist auf dem Weg vom und zum Sitzplatz ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen: Am Platz kann die Maske abgelegt werden. Kinder bis zu sechs Jahren sind generell von der Maskenpflicht befreit und auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. red

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