Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Halves befragte einen vom Jugendamt bestellten Betreuer. Der stellte der Angeklagten ein gutes Zeugnis aus. Er habe "kein ungutes Gefühl" im Umgang mit der Mutter, ihren beiden Töchtern und anderen Familienangehörigen gehabt. Die Tochter, die von ihrer Mutter geschlagen worden sein soll, leide unter dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS). Die Mutter habe sich mit einer Medikamentenbehandlung einverstanden gezeigt. Die Medikamente würden ihrer Tochter helfen. Bislang habe er sich immer auf das Mitwirken der Mutter verlassen können. "Dass zwischen Mutter und Tochter eine Liebe da ist, würde ich nicht in Abrede stellen", meinte der Zeuge. Allerdings habe die Mutter ein Problem, dies zu zeigen. Es sei immer einmal wieder vorgekommen, dass er blaue Flecken an der Tochter bemerkt habe. Ob sie dazu eine Neigung habe und woher sie stammten, könne er freilich nicht beurteilen.